Wer den Anbieter wechselt, muss seine Wertpapiere nicht verkaufen. Ein Depotübertrag verschiebt die Bestände auf ein neues Depot, ohne dass dabei ein Verkauf stattfindet — und damit auch ohne Abgeltungsteuer. Entscheidend ist dabei ein Detail, das leicht übersehen wird: Mit den Positionen müssen auch die sogenannten Anschaffungsdaten wandern, also Kaufdatum und Einstandswert jeder einzelnen Position.
Was passiert, wenn diese Daten fehlen
Übermittelt die abgebende Bank die Anschaffungsdaten nicht vollständig, kennt die neue Bank beim späteren Verkauf den tatsächlichen Gewinn nicht. Sie greift dann auf die sogenannte Ersatzbemessungsgrundlage zurück: Statt der Differenz zwischen Kauf- und Verkaufskurs werden pauschal 30 % des gesamten Verkaufserlöses als Gewinn versteuert — unabhängig davon, ob tatsächlich ein Gewinn oder sogar ein Verlust vorlag.
Rechenbeispiel
Eine Position wird für 10.000 € verkauft, der tatsächliche Gewinn beträgt 2.000 €. Bei korrekt übertragenen Anschaffungsdaten fällt Abgeltungsteuer auf diese 2.000 € an. Fehlen die Daten, werden pauschal 3.000 € (30 % von 10.000 €) als Gewinn unterstellt — mehr als der reale Gewinn selbst, obwohl real weniger angefallen ist.
Worauf Sie beim Übertrag achten sollten
- —Fragen Sie vor einem Depotübertrag aktiv nach, ob Anschaffungsdaten und -kurse vollständig mit übertragen werden.
- —Nach dem Übertrag lohnt ein Blick in den neuen Depotauszug: Stehen dort Einstandswerte, wurden die Daten korrekt übernommen.
- —Bei Altbeständen, die vor 2009 gekauft wurden, ist die Frage besonders wichtig — für sie gilt unter Umständen noch der alte Bestandsschutz, der komplett verloren gehen kann, wenn das Kaufdatum nicht mit übertragen wird.
Der Übertrag selbst kostet Sie nichts und ist rechtlich unkompliziert — die Sorgfalt gilt allein der Vollständigkeit der mitübertragenen Daten. Das ist ein Verwaltungsdetail, kein Verhandlungsspielraum, aber eines, das sich lohnt, einmal aktiv zu prüfen, statt es der abgebenden Bank stillschweigend zu überlassen.
Dieser Beitrag ist allgemeine Bildung, keine Anlageberatung im aufsichtsrechtlichen Sinn und keine Empfehlung für ein konkretes Wertpapier. Er ersetzt keine individuelle Beratung.
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