Über Jahre entwickeln sich Anlageklassen unterschiedlich — Aktien wachsen in guten Phasen schneller als Anleihen, und die ursprünglich geplante Aufteilung verschiebt sich, ohne dass jemand etwas dafür getan hat. Dieses Auseinanderdriften von Ist- und Zielallokation heißt Rebalancing-Drift. Die klassische Lösung ist ein Verkauf der übergewichteten Klasse — aber das ist selten der beste Weg.
Warum ein Verkauf oft die teurere Lösung ist
Ein Verkauf mit Kursgewinn löst in Deutschland Abgeltungsteuer aus. Das bedeutet: Ein Teil des Verkaufserlöses steht danach nicht mehr für die Wiederanlage zur Verfügung — er ist an das Finanzamt gegangen, bevor er weiter für Sie arbeiten konnte. Wer stattdessen einen laufenden Sparplan hat, kann dieselbe Korrektur oft steuerneutral erreichen: indem neue Einzahlungen nicht mehr in die übergewichtete, sondern gezielt in die untergewichtete Klasse fließen.
Das Prinzip in einem Satz
Der Depotwert wächst weiter, aber die neuen Euro fließen dorthin, wo etwas fehlt — dadurch nähert sich die Gewichtung von selbst wieder dem Ziel an, ohne dass ein einziges bestehendes Papier verkauft werden muss.
Wo die Grenze dieses Wegs liegt
Der Sparplan-Weg braucht Zeit — er wirkt über neue Einzahlungen, nicht sofort. Bei einer kleinen monatlichen Rate und einer großen Abweichung kann die vollständige Korrektur mehrere Jahre dauern. Als grobe Orientierung gilt: Lässt sich die Drift innerhalb von rund drei Jahren über den Sparplan ausgleichen, ist das meist der einfachere Weg. Darüber hinaus kann eine ergänzende, einmalige Teilumschichtung sinnvoll sein — dann allerdings mit der Steuerfrage im Blick, nicht ohne sie.
- —Rebalancing über den Sparplan: kein Verkauf, keine Steuer, kein Transaktionskosten-Ereignis — aber langsamer.
- —Rebalancing über Verkauf und Neukauf: sofort wirksam — aber die Steuer auf den Kursgewinn schmälert den Betrag, der neu investiert werden kann.
- —Die Wahl hängt vom Ausmaß der Abweichung und der Höhe der laufenden Sparrate ab, nicht von einer pauschalen Regel.
Dieser Beitrag ist allgemeine Bildung, keine Anlageberatung im aufsichtsrechtlichen Sinn und keine Empfehlung für ein konkretes Wertpapier. Er ersetzt keine individuelle Beratung.
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